AGB
§ 1 Grundlagen
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten für die Beauftragung der Dienstleistungen zwischen der Klientin bzw. dem Klienten (nachfolgend „Klient“ genannt) sowie der Heilpraktikerin für Psychotherapie Margarete-Sophie Schendel, Maaßenstr. 10, 10777 Berlin (nachfolgend „Heilpraktikerin für Psychotherapie“ genannt) die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) als Behandlungsvertrag.
(2) Nach dem Behandlungsvertrag zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie und dem Klienten schuldet die Heilpraktikerin für Psychotherapie die Leistung der versprochenen Dienste mit dem Ziel die gesundheitlichen Beschwerden zu beseitigen oder zu lindern. Im Gegenzug zahlt der Klient ein Honorar an die Heilpraktikerin für Psychotherapie. Es wird jedoch kein Heilversprechen gegeben.
(3) Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen keine Kostenerstattung für die Behandlungsleistungen.
(4) Werden diese AGB in eine Fremdsprache übertragen und Vertragsbestandteil, so ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB bindend.
§ 2 Vertrag
(1) Der Behandlungsvertrag zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie und dem Klienten kommt zustande, wenn der Klient das Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie annimmt und zur Therapie erscheint.
(2) Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere dann, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder wenn es um gesundheitliche Beschwerden des Klienten geht, die der Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.
(3) Der Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf die gesundheitlichen Beschwerden des Klienten anwendet.
(4) Die Heilpraktikerin für Psychotherapie informiert den Klienten über die Diagnose und Therapieverfahren.
(5) Die Heilpraktikerin für Psychotherapie darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine Medikamente verordnen.
(6) Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient erforderliche Auskünfte zur Anamnese oder Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt.
§ 3 Honorar
(1) Die Heilpraktikerin für Psychotherapie hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Über die des Honorars wird der Klient im Voraus informiert. Eine Verpflichtung zur Anwendung fremder Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse besteht nicht.
(2) Das Honorar ist im Anschluss an jede Sitzung, also direkt nach der Behandlung, in bar an die Heilpraktikerin für Psychotherapie zu zahlen.
(3) Der Klient erhält eine Rechnung mit Behandlungsdatum und Beschreibung der erbrachten Leistung.
§ 4 Terminabsagen
(1) Termine, die vom Klienten nicht eingehalten werden können oder wollen, sind von ihm zuvor per E-Mail abzusagen. Nicht wahrgenommene Termine, die weniger als 48 Stunden im Voraus oder gar nicht abgesagt wurden, werden in der Höhe von 50% des Sitzungshonorars berechnet.
(2) Ist der Grund für einen nicht rechtzeitig abgesagten bzw. verschobenen Termin kurzfristig eingetretene höhere Gewalt (z.B. eine Erkrankung weniger als 48 Stunden vor dem Termin), so hat der Klient darüber innerhalb einer Woche einen schriftlichen Nachweis zu erbringen (im Falle von Krankheit durch ein ärztliches Attest).
§ 5 Datenschutz
(1) Die Daten werden gleichlaufend zu den berufsrechtlichen Aufbewahrungspflichten für die Dauer von zehn Jahren gespeichert.
(2) Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist an die Schweigepflicht gebunden.
(3) Es erfolgt keine Weiterleitung der Daten durch den Heilpraktikerin für Psychotherapie an Dritte, es sei denn, dass der Klient hat eine schweren Straftat verübt und und eine gerichtliche Anordnung vorliegt.
(4) Die Heilpraktikerin für Psychotherapie behandelt sämtliche Daten vertraulich und erteilt Auskünfte an Dritte bezüglich der Diagnose und der Therapie sowie der persönlichen Verhältnisse des Klienten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten.
(5) Der Klient willigt ein, dass im Rahmen des Behandlungsvertrags die erforderlichen persönlichen Daten durch die Heilpraktikerin für Psychotherapie auf Datenträgern gespeichert werden.
(6) Die Heilpraktikerin für Psychotherapie führt Aufzeichnungen über den Therapieverlauf. Dem Klienten steht eine Einsicht in seine Akte zu.
(7) Die Verantwortliche für die Verarbeitung der Klientendaten ist die in § 1 Abs. 1 dieser AGB genannte Heilpraktikerin für Psychotherapie.
(8) Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Klienten ist auf der Grundlage des Behandlungsvertrags zwischen Heilpraktikerin für Psychotherapie und Klient eine notwendige Voraussetzung für eine adäquate und sorgfältige Behandlung.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrags oder der AGB ungültig oder nichtig werden, wird damit die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen des Behandlungsvertrags und der AGB nicht berührt.